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OLG Hamm, 07.02.1979 - 2 Ss OWi 3321/78 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BSG, 30.01.2020 - B 2 U 9/18 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - versicherte Tätigkeit - …
Denn es besteht jedenfalls keine die Allgemeinheit schützende öffentlich-rechtliche Pflicht zum Tanken, nicht einmal bei einer beabsichtigten Autobahnfahrt, weil die Fahrtunterbrechung aufgrund von Benzinmangel kein nach § 18 Abs. 8 StVO verbotenes Halten, sondern ein Liegenbleiben gemäß § 15 StVO ist (OLG Karlsruhe Urteil vom 19.2.1975 - 2 Ss 15/75 - VRS 49, 264, 266; OLG Hamm Urteil vom 7.2.1979 - 2 Ss OWi 3321/78 - VRS 57, 215, 216) .Ein "Halten" des Pkw setzt nämlich den entsprechenden Willen des Fahrers voraus (OLG Celle Urteil vom 12.12.2007 - 14 U 80/07 - juris RdNr 16; OLG Hamm Urteil vom 7.2.1979 - 2 Ss OWi 3321/78 - VRS 57, 215) .